Die Qualitätskriterien einer AquaStars Schwimmschule
 
 Das AquaStars Leitbild stellt das Kind in den Mittelpunkt der Anfängerschwimmausbildung. Zu einer guten Ausbildung gehört qualifiziertes Personal, ein den gesundheitlichen Bedürfnissen der Kinder und der gebotenen Sicherheit entsprechendes Schwimmbecken sowie der Respekt vor der kindlichen Persönlichkeit.  
 Um als AquaStars Schwimmschule anerkannt zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen. 
  
 1. Qualifizierte Kursleitung  
 
Die Übungsleiter/Innen die das Angebot in der Schwimmschule verantwortlich leiten, sind die Garanten für die Qualität des Angebotes. Sie haben durch die Teilnahme an einer qualifizierten Ausbildung ein umfangreiches Fachwissen und methodisch-didaktische Fähigkeiten erworben, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, den Bewegungsraum Wasser sicher zu erleben und verschiedene Formen der Fortbewegung im Wasser zu erlernen.  
 
 2. Zielgruppenorientierte und kindgerechte Lernangebote  
Die körperliche, motorische, kognitive und sozial- emotionale Entwicklung eines Kindes ist bei der Konzeption der Schwimmausbildung und der einzelnen Unterrichtsstunden zu berücksichtigen. Da die Fähigkeit des Kindes zum Lernen abhängig von verschiedenen Voraussetzungen und an bestimmte zeitliche Abläufe gebunden ist, muss die Gruppengröße und die zum Lernen zur Verfügung stehende Zeit auf das Alter der Kinder abgestimmt sein.  
 
 
3. Einheitliche Organisationsstruktur  
 
Es ist das Ziel die Kinder langfristig für den Schwimmsport zu begeistern Besonders gut kann dies über ein Kursangebot zum Einstieg und den gemeinsamen Übergang in ein Dauerangebot gelingen. Das Kursangebot sollte dabei mindestens über einen Zeitraum von 3 Monaten angeboten werden und mindestens eine Unterrichtsstunde wöchentlich umfassen.  Um die individuelle Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist die Gruppenstärke auf 8 Kinder pro Aufsichtsführenden zu begrenzen.  
 
 
4. Kindgerechte Lernorte  
 
Damit die/der Übungsleiter/In jederzeit in der Lage ist, alle Kinder zu beaufsichtigen, bedarf es eines abgegrenzten Bewegungsraumes, in dem der Lernprozess begleitet werden kann. Die Wassertemperatur und die Wassertiefe sind auf das Alter und den Entwicklungsstand der Kinder abzustimmen.
 
 
5. Nachhaltigkeit des Angebots  
 
Die Schwimmschule bietet Mädchen und Jungen ein  Ausbildungsangebot zum Schwimmen lernen an, das jederzeit eine vielseitige Fortsetzung erfahren kann. Gemäß dem Präventionsgedanken im Gesundheitssport können die Schwimmanfänger nach erfolgreich absolvierter Schwimmausbildung im Verein in einem breit gefächerten Bewegungsangebot im Wasser ihre Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern.  
 
 
6. Präventiver Gesundheits- Check  
 
Ist ein Kind erkrankt, dann benötigt es seine ganze Energie für den  Genesungsprozess. Ein krankes Kind gehört deshalb nicht in den Schwimmunterricht. Da die/der Übungsleiter/In über kein umfangreiches medizinisches Fachwissen verfügt, benötigt er/sie Sicherheit, ob der Gesundheitszustand des Kindes die Teilnahme am Schwimmunterricht erlaubt. Dieses erfolgt durch eine Selbstauskunft der Eltern und in begründeten Fällen auch durch ein ärztliches Attest.  
 
 
7. Sicherung des Lernerfolgs  
 
Ob das Ziel der Ausbildung erreicht worden ist, kann nur mit Hilfe objektiver Kriterien  überprüft werden. Der Verein nutzt dafür geeignete Prüfungskriterien, wie z.B. das Erreichen des nächsten  Aquastarsschwimmlevel.  
 
 
8. Charta der Rechte des Kindes im Sport  
 
Jede AquaStars Schwimmschule und deren Übungsleiter verpflichten sich, die Charta der Rechte des Kindes zu respektieren:  
Das Recht auf Sport
 
Das Recht auf Spaß und Spiel  
 
Das Recht auf ein gesundes Umfeld  
 
Das Recht mit Anstand behandelt zu werden  
 
Das Recht auf eine geschützte Intimsphäre  
 
Das Recht auf einen Unterricht ohne Zwang  
 
Das Recht, seine Sportdisziplin in einem absolut sicheren Umfeld auszuüben  
 
Das Recht von kompetenten, dafür ausgebildeten Personen betreut, unterrichtet
und  trainiert zu werden  
 
Das Recht auf ein eigenes Lern- und Leistungstempo
 
Das Recht darauf, dass die persönlichen intellektuellen, affektiven und körperlichen   Voraussetzungen des Einzelnen respektiert werden.
Das Recht gesunden Sport zu betreiben - sicher und ohne Anwendung von Medikamenten  oder Drogen.
 Bei Kinder unter 4 Jahren: Das Recht auf uneingeschränkte Betreuung durch die
Bezugsperson (Eltern, Großeltern o. ä.)