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Die Qualitätskriterien einer AquaStars Schwimmschule

 

Das AquaStars Leitbild stellt das Kind in den Mittelpunkt der Anfängerschwimmausbildung. Zu einer guten Ausbildung gehört qualifiziertes Personal, ein den gesundheitlichen Bedürfnissen der Kinder und der gebotenen Sicherheit entsprechendes Schwimmbecken sowie der Respekt vor der kindlichen Persönlichkeit.

Um als AquaStars Schwimmschule anerkannt zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen.

 

1. Qualifizierte Kursleitung

Die Übungsleiter/Innen die das Angebot in der Schwimmschule verantwortlich leiten, sind die Garanten für die Qualität des Angebotes. Sie haben durch die Teilnahme an einer qualifizierten Ausbildung ein umfangreiches Fachwissen und methodisch-didaktische Fähigkeiten erworben, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, den Bewegungsraum Wasser sicher zu erleben und verschiedene Formen der Fortbewegung im Wasser zu erlernen.

 

 2. Zielgruppenorientierte und kindgerechte Lernangebote

Die körperliche, motorische, kognitive und sozial- emotionale Entwicklung eines Kindes ist bei der Konzeption der Schwimmausbildung und der einzelnen Unterrichtsstunden zu berücksichtigen. Da die Fähigkeit des Kindes zum Lernen abhängig von verschiedenen Voraussetzungen und an bestimmte zeitliche Abläufe gebunden ist, muss die Gruppengröße und die zum Lernen zur Verfügung stehende Zeit auf das Alter der Kinder abgestimmt sein.

 

3. Einheitliche Organisationsstruktur

Es ist das Ziel die Kinder langfristig für den Schwimmsport zu begeistern Besonders gut kann dies über ein Kursangebot zum Einstieg und den gemeinsamen Übergang in ein Dauerangebot gelingen. Das Kursangebot sollte dabei mindestens über einen Zeitraum von 3 Monaten angeboten werden und mindestens eine Unterrichtsstunde wöchentlich umfassen. Um die individuelle Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist die Gruppenstärke auf 8 Kinder pro Aufsichtsführenden zu begrenzen.

 

4. Kindgerechte Lernorte

Damit die/der Übungsleiter/In jederzeit in der Lage ist, alle Kinder zu beaufsichtigen, bedarf es eines abgegrenzten Bewegungsraumes, in dem der Lernprozess begleitet werden kann. Die Wassertemperatur und die Wassertiefe sind auf das Alter und den Entwicklungsstand der Kinder abzustimmen.

 

5. Nachhaltigkeit des Angebots

Die Schwimmschule bietet Mädchen und Jungen ein  Ausbildungsangebot zum Schwimmen lernen an, das jederzeit eine vielseitige Fortsetzung erfahren kann. Gemäß dem Präventionsgedanken im Gesundheitssport können die Schwimmanfänger nach erfolgreich absolvierter Schwimmausbildung im Verein in einem breit gefächerten Bewegungsangebot im Wasser ihre Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern.

6. Präventiver Gesundheits- Check

Ist ein Kind erkrankt, dann benötigt es seine ganze Energie für den Genesungsprozess. Ein krankes Kind gehört deshalb nicht in den Schwimmunterricht. Da die/der Übungsleiter/In über kein umfangreiches medizinisches Fachwissen verfügt, benötigt er/sie Sicherheit, ob der Gesundheitszustand des Kindes die Teilnahme am Schwimmunterricht erlaubt. Dieses erfolgt durch eine Selbstauskunft der Eltern und in begründeten Fällen auch durch ein ärztliches Attest.

 

7. Sicherung des Lernerfolgs

Ob das Ziel der Ausbildung erreicht worden ist, kann nur mit Hilfe objektiver Kriterien überprüft werden. Der Verein nutzt dafür geeignete Prüfungskriterien, wie z.B. das Erreichen des nächsten Aquastarsschwimmlevel.

 

8. Charta der Rechte des Kindes im Sport

Jede AquaStars Schwimmschule und deren Übungsleiter verpflichten sich, die Charta der Rechte des Kindes zu respektieren:

Das Recht auf Sport

Das Recht auf Spaß und Spiel

Das Recht auf ein gesundes Umfeld

Das Recht mit Anstand behandelt zu werden

Das Recht auf eine geschützte Intimsphäre

Das Recht auf einen Unterricht ohne Zwang

Das Recht, seine Sportdisziplin in einem absolut sicheren Umfeld auszuüben

Das Recht von kompetenten, dafür ausgebildeten Personen betreut, unterrichtet
und trainiert zu werden

Das Recht auf ein eigenes Lern- und Leistungstempo

Das Recht darauf, dass die persönlichen intellektuellen, affektiven und körperlichen   Voraussetzungen des Einzelnen respektiert werden.

Das Recht gesunden Sport zu betreiben - sicher und ohne Anwendung von Medikamenten  oder Drogen.

Bei Kinder unter 4 Jahren: Das Recht auf uneingeschränkte Betreuung durch die
Bezugsperson (Eltern, Großeltern o. ä.)

 

 


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